Richtlinien für das aktive Regiment
Ich bitte die Hauptleute, die nachstehenden Bestimmungen ihren Kompaniemitgliedern mitzuteilen:
Die Züge marschieren n u r in Dreierreihen.
Die Zugführer müssen stets auf die richtigen Abstände achten.
In dem Festzug darf weder geraucht, getrunken noch gesungen werden.
Die Hauptleute haben darauf zu achten, dass keine Kinder und Erwachsene in Zivil in den Reihen mitmarschieren.
Die Zugführer marschieren nur am r e c h t e n Flügel.
Um die Kontrolle zu erleichtern, sind sämtliche Mitglieder (aktive und passive) verpflichtet, ihre Festkarte beim Betreten des Festplatzes vorzuzeigen. Passive und Nichtmitglieder dürfen nicht an den Schützenumzügen teilnehmen.
Bei sämtlichen Paraden bleiben die Majore und Adjutanten zu Pferde. Die Adjutanten machen keine Ehrenbezeugung.
Für ein schnelles und reibungsloses Antreten sind die Majore und Adjutanten verantwortlich.
Nach Beendigung der Festumzüge dürfen keine Schützenabteilungen mit Musikbegleitung geschlossen oder einzeln marschieren. Jeder Hauptmann ist für seine Kompanie verantwortlich. Hier besteht kein Versicherungsschutz des Vereins.
Wenn bei öffentlichen Veranstaltungen das Deutschlandlied gesungen wird, erfolgt das Kommando ACHTUNG! Alle Schützen in Uniform stehen daraufhin still. Die Stabsoffiziere und Hauptleute legen zur Ehrenbezeugung die Hand an die Kopfbedeckung.
In dem Festzug dürfen nur Kameraden mitmarschieren, die eine komplette Uniform tragen, d.h. zum Uniformrock eine schwarze oder weiße lange Hose, schwarze Strümpfe und schwarze Schuhe.
Das Mitführen von PKW's und bespannten Fahrzeugen im Festzug ist nicht gestattet und polizeilich verboten, außer zwei KÖNIGSKUTSCHEN.
DER OBERST






















